Vorrang des Gesetzes Bedeutung

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Vorrang des Gesetzes

Vorrang des Gesetzes Logo #42000 "Vorrang des Gesetzes" bezeichnet die Bestimmung, dass das Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf. "Handeln" meint dabei sowohl Realakte, z.B. den sog. "unmittelbaren Zwang" der Polizei, als auch Rechtsakte (Verordnungen, öffentlich-rechtliche Satzungen, Verwaltungsakte, Gerichtsentschei...
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