
"Vorrang des Gesetzes" bezeichnet die Bestimmung, dass das Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf. "Handeln" meint dabei sowohl Realakte, z.B. den sog. "unmittelbaren Zwang" der Polizei, als auch Rechtsakte (Verordnungen, öffentlich-rechtliche Satzungen, Verwaltungsakte, Gerichtsentschei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorrang_des_Gesetzes
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